AGB
1. Präambel
Der Erfüllung unserer Maklerverträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB sowie der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde. Diese geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.
2. Weitergabeverbot
Sämtliche von uns überlassenen Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Diesen ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruches – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
3. Maklerprovision
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises ein Hauptvertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
4. Provisionshöhe
Unsere Provision beträgt, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart:
– Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern *
- 3,57 % vom Verkäufer
- 3,57 % vom Käufer
- – Bei Baugrundstücken *
-7,14 % vom Käufer
– Bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien *
-7,14 % vom Käufer
* Alle Angaben jeweils Bruttoangaben inkl. MwSt. und vom beurkundeten Kaufpreis.
– Bei der Gewerbevermietung
- 3,57 Monatsmieten vom Mieter
- – Bei der Wohnungsvermietung
-2,38 Monatsmieten vom Vermieter.
Alle Angaben jeweils Bruttoangaben inkl. MwSt.
5. Haftung
Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Arglist.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keine Haftung.
6. Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Zeit und Ort zu informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7. Doppeltätigkeit
a. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
b. Werden wir von beiden Vertragsteilen damit beauftragt, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nachzuweisen oder einen solchen Kaufvertrag zu vermitteln und ist der Käufer Verbraucher, verlangen wir eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Ein Erlass der Maklercourtage für eine der Vertragsparteien wirkt auch für die andere Vertragspartei.
8. Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler unabhängig davon, ob der vom Auftraggeber angestrebte Hauptvertrag zustande kommt oder nicht, einen Betrag in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision als pauschalen Ersatz für die konkret durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten zu entrichten. Der Aufwendungsersatzanspruch entsteht mit dem Abschluss des Maklervertrages. Für den Fall, dass dieser Maklervertrag endet, ohne dass tatsächlich Aufwendungen auf Seiten des Immobilienmaklers entstanden sind, entfällt dieser Aufwendungsersatzanspruch.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Solingen, sofern der Auftraggeber als Kaufmann oder als juristische Person des öffentlichen Rechts tätig ist oder es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den Datenschutzgesetzen verarbeitet. Unsere ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf:
www.sf-immo.de/datenschutzerklaerung/.
Werden unsere Rechnungen nicht fristgerecht beglichen, arbeiten wir mit der Creditreform Solingen Kirschner GmbH & Co. KG im Inkassobereich zusammen. Zur Durchführung des Forderungseinzuges geben wir daher die erforderlichen Daten wie z.B. Anschrift, Kontaktdaten, Vertrags-, Rechnungs- und Verzugsdaten an die Creditreform weiter. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter: www.creditreform-ORT.de/EU-DSGVO.
