Datenschutz
Unwissenheit schützt vor Bußgeld nicht

Die Übergangsregelung für BDSG §4e für meldepflichtige,
automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten ist am 23.Mai 2004 abgelaufen.


Sind Sie vorbereitet ?

Die Beachtung der neu gefassten Datenschutzbestimmungen in der aktualisierten Fassung
vom Januar 2003 ist für jedes Unternehmen von existentieller Bedeutung.

Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen drohen
erhebliche Bußgelder bis zu 250.000 Euro.

Wir bieten Ihnen fachkundige Beratung und umfassende Lösungsstrategien
zum aktuellen Thema ´Datenschutz im Unternehmen´ an :

 
  • In einem Informations-Seminar stellen Ihnen unsere Datenschutz-Referenten die aktuellen Sachverhalte zum Thema Datenschutz vor.
  • In einem Workshop erarbeiten unsere Berater mit Ihnen ein passendes Datenschutz-Konzept.
  • Mit unseren Datenschutz-Lösungen setzen unsere Datenschutz-Experten Ihr Datenschutz-Konzept in die Realität um.
 

Wir beraten Sie gern in allen Datenschutz-Fragen.

Für detaillierte Informationen zu unseren Informations-Seminaren
und Workshops wenden Sie sich bitte an uns:

Tel: 0212/26232-0
Fax: 0212/26232-42

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

 
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